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Ernst Uhrlau
Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt
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Ich bin zuständig für den Bundesnachrichtendienst
in der Dienst- und Fachaufsicht und Beauftragter der Bundesregierung
für die Koordination der Geheimdienste. Sie haben mich aber sicher
nicht deswegen eingeladen, sondern wegen meiner über 15jährigen
Beschäftigung mit dem Rechtsextremismus. Ich war Leiter des Hamburger
Verfassungsschutzes, später war ich damit beauftragt, den Verfassungsschutz
in Brandenburg aufzubauen und kurzfristig war ich auch Leiter des
Verfassungsschutzes in Schleswig-Holstein. Daß ich darüber hinaus
zwei Jahre lang als Polizeipräsident der Freien Hansestadt Hamburg
auch die andere Seite der Bekämpfung des Rechtsextremismus mitzuverantworten
hatte, sei zur Vervollständigung meiner bisherigen beruflichen
Tätigkeit noch erwähnt. Ich soll hier in 15 bis 20 Minuten die
Frage der Bekämpfung des Rechtsextremismus durch die Strafverfolgungsbehörden,
einschließlich der Nachrichtendienste, behandeln.
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In der entscheidenden Phase der Bekämpfung des
Rechtsextremismus in den 90er Jahren waren nicht die zahlenmäßig
großen Organisationen, wie die Deutsche Volksunion oder die Republikaner
das Hauptproblem. Gegenstand der intensiven Auseinandersetzung waren
einerseits die neonazistischen Gruppen und andererseits die teilweise
unorganisierten Skinhead-Zusammenhänge. Im Bereich der Strafverfolgung
und der nachrichtendienstlichen Komponenten der Verfassungsschutzbehörden
von Bund und Ländern gilt bei uns das Föderalismusprinzip mit
unterschiedlichen Zuständigkeiten. Das erschwert einerseits ein
sofortiges koordiniertes Vorgehen, wie es in einem zentral organisierten
Staat möglich wäre, andererseits eröffnet es aber auch Chancen,
bei rechtzeitigem Erkennen bestimmter Entwicklungen aus eigenem
Recht tätig zu werden und dies auch in den Medien zu problematisieren.
Wenn heute nachmittag darauf hingewiesen wurde, daß die Sicherheitsbehörden
im Jahre 1990 die sich abzeichnende Entwicklung nicht erkannt hätten,
mag das für den Polizeibereich vielleicht richtig sein. Mit Sicherheit
stimmt es für den Bereich der Politik, aber es ist nicht richtig
in Bezug auf die Nachrichtendienste. Deren Einschätzung Anfang
der 90er bis Mitte der 90er Jahre lautete, der Rechtsextremismus
werde in den 90er Jahren zunehmen und zwar insbesondere in der jungen
Generation, der Linksextremismus werde dagegen an Bedeutung verlieren,
der Linksterrorismus ebenfalls. Es war eine offene Frage, ob dem
sich von der Motivation her stärker fühlenden Rechtsextremismus
auch rechtsterroristische Komponenten zuwachsen würden. Die Entwicklung
der Gewalttaten in den 90er Jahren war zunächst kein Problem des
organisierten Rechtsextremismus, sondern der Gewalt aus der Mitte
der Gesellschaft. Noch in den 80er Jahren kannten die Verfassungsschutzbehörden
Zahlen, die zwischen 150 und 200 Gewalttaten lagen. Den Spitzenzahlen
von Gewalttaten in den 90er Jahren mit knapp 1.500 übergriffen
lag die Gewalt aus der Mitte der Gesellschaft zugrunde. Die zu erkunden,
ist aber nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes. Der hat sich um
Organisationen oder locker strukturierte Zusammenhänge zu kümmern.
Er ist zuständig für Personen, die politisch motiviert sind und
politisch zweckbestimmt handeln. Die Nachrichtendienste standen
vor der Schwierigkeit, daß es ab dem 3. Oktober 1990 in der Bundesrepublik
zwar fünf neue Bundesländer und den Ostteil von Berlin gab, daß
aber die Aufklärungspotentiale für diese Länder nicht vorhanden
waren, sondern erst aufgebaut werden mußten.
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Herr Wagner hat bereits angedeutet, daß die DDR
eine Reihe von - alles andere als friedlichen - Potentialen mit
in die Einheit eingebracht hat. Die Schwierigkeit in den Jahren
1990, 1991, 1992 lag darin, zu vermitteln, daß wir in der Bundesrepublik
einen qualitativen Sprung in der Entwicklung des Rechtsextremismus
erlebten. Die Medien waren noch nicht zu tiefergehenden Aussagen
bereit. Nach den Ereignissen in Hoyerswerda folgten in einem Zeitabstand
von einem Jahr die Vorfälle von Rostock-Lichtenhagen. Ab 1992 schöpften
die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder das rechtliche
Instrumentarium aus. Das betraf die Observierung, den Informationsaustausch,
die Einbeziehung von Polizei und Staatsanwaltschaft, die Verhinderung
von Aktivitäten und die Zerschlagung von Organisationen. In den
Zeitraum von 1992 bis 1996 fallen die meisten Verbotsmaßnahmen
gegen rechtsextremistische Organisationen in der Geschichte der
Bundesrepublik.
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Nur der organisierte Neonazismus konnte das Ziel
sein. Denn die Parteien Deutsche Volksunion und Republikaner waren
weder hinsichtlich ihrer Organisationsfähigkeit noch ihrer Aktivitäten
- gerade auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des Parteienprivilegs
- juristisch angreifbar. Es ging darum, die Rekrutierungsbemühungen
der neonazistischen Organisationen unter Inanspruchnahme des rechtlichen
Instrumentariums zu stoppen. Das Anwachsen der neonazistischen Organisationen
konnte verhindert werden, führte aber gleichzeitig zu erheblichen
Lernerfolgen bei den neonazistischen Aktivisten. Sie sammelten über
einen längeren Zeitraum Erfahrungen im Westen, und gingen dann
in den Osten, um hier Organisationen aufzubauen. Die Neonazis haben
sehr früh erkannt, daß ein Organisationsverbot durch die Etablierung
sog. autonomer Kameradschaften bei gleichzeitiger Nutzung modernster
Kommunikationsmittel unterlaufen werden kann.
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Die Dynamik des Rechtsextremismus der 90er Jahre
ist eine Dynamik der neonazistischen Organisationen und nicht der
Großorganisationen DVU und Republikaner. Die Wahlerfolge von DVU
und Republikanern spiegelten nicht die Aktivitäten und auch nicht
die strategischen Ansätze innerhalb des Rechtsextremismus wider.
Die Wahlerfolge dieser beiden Parteien könnte man als Schwemmsand
der Unzufriedenheit bezeichnen. Als Parlamentsfraktionen sind sie
auch schnell wieder auseinandergefallen, bis auf die Republikaner
in Baden-Württemberg.
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Die Ausgangssituation war also die folgende: Es
gab einerseits rechtsextremistische Parteien, die das Bild auf der
Straße aber nicht prägten, und andererseits neonazistische Aktivisten,
die ab einer bestimmten Größenordnung mit dem klassischen rechtlichen
Instrumentarium nicht mehr zu greifen waren. Sie setzten als erste
die modernen Informations- und Kommunikationstechnologien strategisch
ein. Es ging los mit Handys, setzte sich fort über Mailboxen und
nationale Infotelefone bis hin zur Nutzung des Internets. Die modernen
Informationstechnologien haben dem Rechtsextremismus jugendlicher
Prägung eine schnelle übermittlung, eine aktuelle Reaktion und
zugleich das Umgehen von Strafen durch das Verstecken der Urheberschaft
in den Netzen ermöglicht.
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Auf die Explosion von fremdenfeindlichen Straftaten
in den Jahren 1992 bis 1994 hatten Polizei, Staatsanwaltschaft und
Gerichte verspätet reagiert. Insofern kam es darauf an, endlich
das vorhandene rechtliche Instrumentarium auszuschöpfen. Wenn jemand
Molotowcocktails in eine Wohnung oder in ein Haus wirft, ist man
nicht gezwungen eine Anklage wegen Sachbeschädigung zu erheben,
sondern kann wegen der Inkaufnahme der Todesfolge durch den Täter
auch wegen Mordversuchs anklagen. Es galt Repressionssignale auszusenden
und einen öffentlichen Konsens darüber herzustellen, daß die
Bundesrepublik eine Herrschaft des Rechtsextremismus über die Stammtische
nicht zulassen wird. Das war ein Prozeß, der nicht von heute auf
morgen erfolgte. Hier haben sich insbesondere die neuen Bundesländer
sehr schwer getan und auch schwer tun müssen.
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Heute haben wir es im Bereich des gesamten Rechtsextremismus
mit Organisationspotentialen in der Größenordnung von 53-54.000
Personen zu tun. Aber nicht das ist das wichtigste, sondern die
mittlerweile 8.200 militanten Rechtsextremisten, einschließlich
der Skinheads. Und hier zeigt sich eine feinsäuberliche Trennung
zwischen Ost und West. 4.100 dieser Militanten sind den alten Bundesländern
und 4.100 den neuen Bundesländern zuzurechnen. Der Zuwachs der
letzen Jahre erfolgte in den neuen Bundesländern. Es ist derzeit
nicht erkennbar, daß sich an diesem Zuwachs etwas ändern würde.
Heute haben wir nicht mehr über 1.000 bis 1.500 Gewalttaten mit
fremdenfeindlicher oder rechtsextremistischer Motivation. Die Innenminister
von Bund und Länder schätzen sich heute glücklich, wenn es "nur"
zu 800 oder im letzten Jahr 700 Gewalttaten kommt, obwohl das eine
Größenordnung ist, die es in den 80er Jahren nicht gegeben hat.
Knapp 60% dieser Gewalttaten finden nach wie vor in den neuen Bundesländern
einschließlich Berlin statt, obgleich es dort nach einer schwierigen
Anlaufphase erhebliche Gegenanstrengungen gegeben hat - am stärksten
in Sachsen.
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Inzwischen gibt es nicht mehr nur den repressiven
Ansatz zur Bekämpfung und Begrenzung des militanten Rechtsextremismus,
sondern auch Erkenntnisse aus dem Bereich der Wissenschaft. Das
ist allerdings ein besonderes Thema. Denn 1991/1992 wurde die Wissenschaft,
die sich ja als Frühwarnsystem versteht, von der Entwicklung vollkommen
überrascht. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die seit 1996/1997/1998
vorliegen und weiterhelfen, sind einerseits das Ergebnis von Fördermitteln,
die 1991/1992 ausgegeben wurden, und beruhen andererseits auf einer
entsprechenden Umstrukturierung der Forschungsressourcen. Als es
darum ging, die Probleme rechtzeitig zu erkennen und eine Strategie
gegenüber dem Rechtsextremismus, militant oder nicht militant,
zu entwickeln, stand der Wissenschaftsbereich jedenfalls nicht gerade
an der Spitze. Heute hat sich das geändert.
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Die Politik hat auf diesen Prozeß 1991/1992 mit
großer Verzögerung reagiert. Die Politiker wollten die Probleme
nicht wahrhaben. In den neuen Bundesländern hatte man auch Angst
vor der Auswirkung auf Investitions- und Ansiedlungsentscheidungen.
Das Einspeisen von Kenntnissen der Verfassungsschutzbehörden in
die öffentlichkeitsarbeit in einem bis dahin nicht gekannten Ausmaß
hat zur Bewußtseinsbildung in der Politik und der öffentlichkeit
erheblich beigetragen. Ab Ende 1992 hat der Staat von seinen Instrumenten
der Repression über Strafverfolgung und Organisationsverbote intensiv
Gebrauch gemacht. Es wurde eine Informationsgruppe Rechtsextremismus
- Rechtsterrorismus etabliert, an der die Verfassungsschutzbehörden
von Bund und Ländern, die Staatsanwaltschaften der Länder, die
Generalbundesanwaltschaft, das Bundeskriminalamt sowie die Landeskriminalämter
beteiligt sind. Das zeigt den föderalistischen Ansatz auch bei
der Strafverfolgung. In einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren
ist es gelungen, in den expansiven Bereichen des Rechtsextremismus
jüngerer Prägung zu intervenieren. Die Organisationsverbote habe
ich schon erwähnt. Das hatte allerdings auch das Entstehen von
inzwischen 100 weitgehend autonomer Kameradschaften zur Folge.
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Als weitere ausgesprochen mobilisierende Elemente
des Rechtsextremismus kann man die Fan-Bewegung und die Skinmusik
bezeichnen. Mittels zweier bundesweiter Aktionen in den Jahren 1993
und 1995 und danach in Einzelmaßnahmen wurden rechtsextremistisch-neonazistische,
gewaltverherrlichende, an den Nationalsozialismus anknüpfende Verlage
für CDs durchsucht und Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die aus
den Vereinigten Staaten über Jahre hinweg nicht zu verhindernden
Aktivitäten und Schmähsendungen der Nationalsozialistischen Partei
Deutschlands, Aufbauorganisation aus Lincoln/Nebraska, wurden über
eine konzentrierte Aktion der Nachrichtendienste, der Strafverfolgungsbehörden,
Staatsanwaltschaft und Polizei gestoppt und der Urheber nach mehrjähriger
Haft in die Vereinigten Staaten abgeschoben. Durch intensives Vorgehen
verhinderte die Polizei in den Ländern - auch auf der Grundlage
von Erkenntnissen der Nachrichtendienste - viele Skinkonzerte, die
mobilisierenden und rekrutierenden Charakter für die Organisation
haben sollten. Repression bedeutet zugleich auch Prävention. Denn
die Bedeutung von eindeutig gesetzten Eckpfeilern ist in ihrer Wirkung
gegenüber einer insbesondere jungen Klientel nicht zu unterschätzen.
Prävention soll jedoch nicht nur über Repression erfolgen, sondern
auch über Aufklärungskampagnen. Die Verfassungsschutzbehörden
von Bund und Ländern haben in einer bis dahin völlig ungewohnten
Kampagne gegen Fremdenhaß über Jahre hinweg versucht, ihren Beitrag
gegen die Gewalt aus der Mitte der Gesellschaft zu leisten. Es gab
noch weitere Anregungen für Präventionsaktionen. Dabei ging es
vor allem darum, Träger für Aktivitäten zu finden und zwar in
einer Phase, als die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung
noch dabei waren, ein Bewußtsein der längst gegebenen Situation
zu erlangen.
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Von den verschiedenen Möglichkeiten, die der
Rechtsstaat hat, ist in den letzten Jahren ein Mittel nicht angetastet
worden, das ist das Parteienverbot nach Artikel 21 des Grundgesetzes.
Es gab keinen Antrag auf das Verbot einer Partei beim Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe. Das Parteienprivileg wurde von den erfahrenen Neonazis
ausgenutzt. Die früher über Jahre vor sich hin dümpelnde NPD
mit ihrer Jugendorganisation stellt heute die Scharnierfunktion
zum gewaltbereiten Neonazismus und zur Skinheadbewegung dar. In
ihrem Namen werden Demonstrationen angemeldet und klagesicher durchgeführt,
weil das Parteienprivileg bei politischen Demonstrationen Vorrang
hat. Waren in der Vergangenheit größere Demonstrationen vielleicht
einmal im Jahr, etwa aus Anlaß des Heß-Todestages möglich, zeichnet
sich ab, daß die NPD mit ihrer Jugendorganisation inzwischen insgesamt
27 bis 28 Demonstrationen veranstaltet, von denen mehr als die Hälfte
über 200 Personen auf die Straße brachten. Das ist eine qualitative
Veränderung. Die Wehrmachtsausstellung wurde zu einer Gegendemonstration
genutzt, an der ca. 3-4.000 Personen teilnahmen. Dabei ging es vor
allem darum, eine Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner
auf der Straße zu führen und ihm seine Ohnmacht vor Augen zu führen.
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Die Kampagnenfähigkeit des Rechtsextremismus
im militanten, neonazistischen Bereich ist also heute gegeben. Strafverfolgung
und repressive Maßnahmen stoßen irgendwann an ihre Grenze. An
dieser Stelle müssen andere mit systematischer Aufklärung und
politischer Arbeit einspringen. Die Strafverfolgungs- und Aufklärungsbehörden
haben im Rahmen ihres rechtlichen Instrumentariums interveniert.
Die Frage lautet, wie dauerhaft die Gesellschaft diese Erkenntnisse
aufnimmt und verarbeitet.
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Uta Leichsenring
Polizeipräsidentin in Eberswalde
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Mir obliegt jetzt die Aufgabe, das, was Herr Uhrlau
für die obere Ebene beschrieben hat, für die Länderebene, die
lokale Ebene darzustellen. Zu unserem Präsidialbereich gehören
zwei Kreise des Landes Brandenburg: der Großkreis Uckermark und
der Kreis Barnim, angrenzend an den Präsidialbereich Frankfurt/Oder.
Unser Polizeipräsidium ist eins von fünf Polizeipräsidien des
Landes Brandenburg, die sich rund um Berlin gruppieren. Für meinen
Verantwortungsbereich, auch für die Polizeibeamten, für die ich
die Mitverantwortung trage, kann ich bestätigen, daß die Entwicklung
des Rechtsextremismus Anfang der 90er Jahre durchaus unterschätzt
wurde. Es entstanden neue Kriminalitätsformen, mit denen sich die
Polizei und in Nachfolge auch die Justiz schwer taten.
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Bei der Darstellung des Vorgehens der staatlichen
Behörden, und ich spreche jetzt für die Polizei im Bereich von
Repression und Prävention, ist es erforderlich, einen Blick auf
den Kreis der Täter zu werfen. Wir müssen zuerst genau hinsehen
und dann unsere Konzepte darauf einrichten. Erstens haben wir es
mit jugendlichen Gewalttätern zu tun, die zum Teil einzeln oder
auch in Kleingruppen, zwei bis fünf etwa, agieren und spontan in
Aktion treten, meistens nach dem Genuß von Alkohol. In Bezug auf
diese Gruppe ist es relativ einfach, das vorhandene Instrumentarium
auszuschöpfen. Das sind vor allem das Polizeigesetz, also Strafverfolgung
und die justiziellen Möglichkeiten, oder wie es manchmal auch heißt,
der Knüppel des Strafrechts.
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Andererseits gibt es eine Verbindung zu anderen
Gruppen. Das sind jugendliche Gruppierungen, in der Regel zwischen
10 und 20 jungen Leuten, die schon ein etwas verfestigteres, teilweise
sehr diffuses, rechtes Weltbild haben. Sie begehen fremdenfeindliche
Straftaten, zeigen demonstrativ verfassungsfeindliche Symbole, skandieren
rechte Parolen, die auch den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen.
Damit haben wir es allerdings weniger zu tun. Es sind also jugendliche
Gruppierungen mit einem harten Kern, um den herum sich mehr oder
weniger ideologisch indoktrinierte junge Leute in der Altersgruppe
- und das ist alarmierend - von 13 bis etwa 25 Jahren zusammenfinden.
Auch aus diesen Gruppen heraus werden Straftaten begangen, aber
im Gegensatz zu denen, die ich zunächst beschrieben habe, nicht
spontan, sondern eher gezielt. Zum Beispiel verabredet man sich,
um im Jargon der Rechtsradikalen "Ausländer aufzuklatschen" oder
"Zecken aufzuklatschen". Das ist eine weitere Klientel, der man
mit dem Strafrecht, also in erster Linie mit Repressionsmaßnahmen
begegnen kann, aber - und das macht es uns schwieriger - diese Gruppen
heraus verfügen zunehmend über Verbindungen zu rechtsradikalen
Organisationen bzw. Kameradschaften.
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Freie Kameradschaften haben sich auch im Land
Brandenburg gebildet. Eine, die Kameradschaft Oberhavel, wurde vor
Jahren verboten, aber ihre Mitglieder sammeln sich woanders. Die
einzelnen Kameradschaften agieren in einer Stadt, einer Kommune,
einer kleinen Region. Aber sie schließen sich auch zusammen und
vernetzen sich untereinander. Im Präsidialbereich Eberswalde existiert
seit Anfang 1998 eine Kameradschaft Barnim-Uckermark mit Sitz in
Eberswalde. Dort sammeln sich einige der uns hinreichend bekannten
Straftäter, die mit allgemeinen kriminellen Delikten, mit Gewaltstraftaten,
mit fremdenfeindlichen Straftaten angefangen haben. Die jugendlichen
Gruppierungen werden von den Kameradschaften zunehmend einbezogen
oder aufgenommen. In diesen losen Jugendgruppierungen, die es in
der Region in großer Zahl gibt, werben sowohl die Kameradschaften
als auch zunehmend die Jugendorganisation der NPD, die Jungen Nationaldemokraten
(JN).
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Es gibt eine deutliche Vernetzung. Die verantwortlich
agierenden Personen, die kleinen "Führerpersönlichkeiten" in den
Kameradschaften sind zunehmend Mitglieder der Jungen Nationaldemokraten.
Bei uns in der Uckermark reicht das durchaus bis zu Vorstandsmitgliedern
des NPD-Kreisverbands Barnim-Uckermark. In unserer Region hat sich
eine Entwicklung vollzogen von mehr oder weniger losen jugendlichen
Gruppierungen, die allgemein kriminell tätig waren, hin zu den
Organisationen. Das ist verbunden mit einem Rückgang der Straftaten,
was ganz deutlich an der polizeilichen Kriminalstatistik des Landes
Brandenburg abzulesen ist. Im Jahr 1998 gab es in unserem Präsidialbereich
deutlich weniger Straftaten, auch weniger Gewalttaten, aber diejenigen,
die wir zu verzeichnen hatten, waren von einer erschreckenden Brutalität.
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Wir in der Polizei stellen uns auf diese Veränderungen
und auf diese Entwicklung ein. Das heißt, wir arbeiten an Konzepten,
die der Entwicklung gerecht werden. Die "Brandenburger Linie" beim
Vorgehen gegen den Rechtsextremismus würde ich als rigoros bezeichnen,
wohl wissend, daß das nicht immer so war, aus Gründen, die hier
zum Teil schon genannt wurden. Im Land Brandenburg gibt es ein Handlungskonzept.
Darin spielt die Repression nach wie vor eine große Rolle und sie
muß auch noch verstärkt werden. Wenn darüber diskutiert wird,
ob wir ein schärferes Jugendstrafrecht, schärfere Gesetze brauchen,
dann pflege ich zu sagen: Wir müssen die vorhandenen Gesetze, das
Instrumentarium, das uns zur Verfügung steht, ausschöpfen. Wenn
es tatsächlich ausgeschöpft wird, merken wir deutlich - gerade
in den letzen anderthalb bis zwei Jahren, daß es seine Wirkung
nicht verfehlt. So lautet der Tatvorwurf beim Werfen von Molotowcocktails
nicht mehr Sachbeschädigung, sondern Mordversuch, und so wird auch
angeklagt. Das ist ein erheblicher qualitativer Unterschied, der
seine Wirkung nicht verfehlt - auch nicht in der Auseinandersetzung
der Straftäter mit ihrer Straftat. Anfang 1998 hatte es Brandanschläge
mit Molotowcocktails gegeben und die Straftäter wurden wegen Mordversuchs
verurteilt, weil die Gerichte mitgegangen sind. Hier zeigt sich
deutlich, daß Repressionsmaßnahmen auch generell präventiv wirken
können, wenn sie voll ausgeschöpft werden.
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Wir als Polizei bedienen uns aber nicht nur der
Repression, sondern wir haben andere Präventionsaufgaben, die auch
im Polizeigesetz formuliert sind. Es geht dabei nicht um Gesetzesparagraphen,
die zur Verfügung stehen und die wir heranziehen könnten, sondern
wir müssen uns selbst etwas einfallen lassen. In wieweit kann die
Polizei gerade in diesem Bereich präventiv wirken? Denn Prävention
heißt ja immer, daß man auf gesamtgesellschaftlicher Ebene zusammenwirken
muß. In Brandenburg haben wir einen solchen, positiven Weg beschritten.
Wir versuchen, alle institutionellen und außerinstitutionellen
Aktivitäten zu vernetzen, stärker zusammenzuarbeiten, Informationen
auszutauschen, um damit in den jeweiligen unterschiedlichen gesellschaftlichen
Bereichen auch andere Möglichkeiten zu eröffnen. Das heißt, wir
arbeiten als Polizei mit anderen staatlichen Institutionen, mit
den Kommunen, mit den Ordnungsämtern, Jugendämtern und Sozialämtern
zusammen. Es wurde ein Gremium geschaffen, das sich "Kommunale Kriminalitätsverhütung"
nennt. Dort sind alle Vertreter dieser beschriebenen Institutionen
einbezogen, einschließlich von - zumindest zum Teil - Kirchen und
Gewerkschaften.
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Andererseits war es hier im Osten tatsächlich
schwierig, ein Bewußtsein dafür zu entwickeln, daß die Prävention
eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, und daß man gesellschaftliche
Probleme, Phänomene und Entwicklungen nicht ausschließlich mit
polizeilichen und justiziellen Mitteln lösen kann. Vielfach wurde
die Einstellung vertreten: Polizei und Justiz sollten härter durchgreifen,
dann wäre das Problem erledigt. Einige Jahre vertraten das viele
Verantwortliche in den Kommunen bis hin zu Landespolitikern. Das
hat sich Gott sei dank verändert und endlich ist das Bewußtsein
da, daß einerseits von politischer Seite deutliche Signale ausgehen
müssen und andererseits alle, die mittelbar oder unmittelbar Verantwortung
tragen, sich im Vorfeld darüber klar werden müssen, mit welchen
Konzepten der Entwicklung zu begegnen ist. Innerhalb der Polizei
haben wir dem Rechnung getragen, indem wir neue Strukturen einrichteten,
und zwar nicht nur zentral, im Polizeipräsidium, sondern auch dezentral,
weil wir es mit Großflächenpräsidien zu tun haben. So haben wir
die Bereiche Prävention ausgebaut und verstärkt, um die beschriebene
Vernetzung nach außen auch personell und von den Kapazitäten her
bewältigen zu können. Wir haben spezielle Erhebungen zu jugendlichen
Gruppierungen gemacht, die wir im Blick behalten, und zu denen Kontakt
besteht. Im ländlichen Bereich haben wir ein System von Revierpolizisten
ausgebaut, die von der Ermittlungstätigkeit weitgehend freigestellt
sind und sich aktiv besonders diesen Problemen und dem Kontakt zur
Bevölkerung sowie zur Jugendszene widmen. Auf diese Weise haben
wir einen recht guten überblick darüber gewonnen, welche und wie
viele Jugendgruppen es sind, wie sie sich zusammensetzen, ob sie
eine politische Ausrichtung haben, ob sie gewaltbereit sind, wie
sie agieren, wie sie sich darstellen. Man kann nur reagieren, auch
polizeilich, wenn man sich zuvor einen überblick verschafft hat.
Vor einem Jahr wurde in Brandenburg landesweit die Mobile Einsatzgruppe
gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit (MEGA)
installiert. In jedem Polizeipräsidium gibt es acht Beamte mit
diesem präventiven Ansatz, die aber auch repressiv tätig werden,
wenn es nötig sein sollte - und das ist des öfteren der Fall.
Sie sind ausschließlich mit der Aufgabe betraut, gegen rechtsextremistische
Tendenzen vorzugehen. Stichworte sind Skinkonzerte, rechte Konzerte.
Gerade im ländlichen Bereich, wo man relativ unauffällig anreisen
kann, haben wir öfter versucht, solche Konzerte oder auch Treffen
zum Heß- oder zu Hitlers Todes- oder Geburtstag zu verhindern.
Die Einsatzgruppen beschäftigen sich auch mit der Vernetzung unserer
eigenen Aktivitäten auf verschiedenen Ebenen, um die polizeilichen
Erkenntnisse zusammenfließen zu lassen. Das ist besonders wichtig,
wenn man mit einem in sich schlüssigen Konzept vorgehen will.
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Fazit: Es hat sich - wenn auch ein bißchen schleppend
- sehr viel verändert im Umgang mit Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit
und Gewalt in Brandenburg. Manchmal dauert es zu lange, bis erkannt
wird, wohin die Entwicklung geht. Und besonders schlimm ist es,
wenn eine sich vollziehende Entwicklung unterschätzt wird. Das
war die Situation zu Anfang der 90er Jahre. Wir hätten sicher einige
Gewalttaten weniger gehabt, wenn diese Entwicklung seiner Zeit ernster
genommen worden wäre. Wenn Herr Uhrlau sagt, daß dieses Problem
durch den Verfassungsschutz und die Nachrichtendienste erkannt worden
sei, dann gab es aber auf jeden Fall zu wenig deutliche Warnungen
und Hinweise, jedenfalls in Brandenburg.
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Witold Kulesza
Berater des polnischen Minister
für die Koordination der Sonderdienste
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Ich möchte von meiner eigenen Beurteilung der
Lage ausgehen und Ihnen sagen, daß der Rechtsextremismus in Polen
bis heute keine Bedrohung für den demokratischen Rechtsstaat darstellt.
Der Rechtsradikalismus tauchte in Polen Anfang der 90er Jahre auf.
In den Kommentaren zum Strafgesetz, das seit 1946 die öffentliche
Billigung des Faschismus unter Strafe stellte, gab es noch in den
80er Jahren den zusätzlichen Hinweis, daß es in Polen keinen realen
Grund gäbe, faschistische Propaganda zu betreiben. Diese Beurteilung
mußte Anfang der 90er Jahre geändert werden, als auch in Polen
der Rechtsextremismus zu einem gesellschaftlichen Problem wurde.
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Heute kann man einschätzen, daß die Gruppierungen,
die zur extremen Rechten - wie sie in der Publizistik bezeichnet
wird - gehören, ein paar tausend Mitglieder zählen. Die legalen
Organisationen haben ca. 1.000 bis 1.500 Mitglieder. Informelle
Gruppierungen der Skinheads, die oft halb legal, halb im Untergrund
tätig sind, zählen etwa ein Dutzend bis weniger als einhundert
Mitglieder. Unabhängig davon, ob diese Gruppen legal als Vereine
auftreten oder halb konspirativ bleiben, formulieren sie die gemeinsame
Parole: "Polen den Polen". Sie bezeichnen sich als "national" und
"polnisch". Sie unterscheiden sich aber bei der Identifizierung
der "Feinde des polnischen Volkes" und Staates. Einige der rechtsradikalen
Gruppierungen greifen in ihrer Ideologie auf den deutschen Faschismus
zur Zeit des Dritten Reiches zurück, andere haben eine prorussische,
zugleich antieuropäische und antideutsche Einstellung.
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Die Gruppierungen, die mit dem Begriff extreme
Rechte bezeichnet werden, entwickeln unterschiedliche Aktivitäten.
Sie geben Flugblätter heraus, die eine vereinfachte Form der nazistischen
Ideologie, übertragen auf den polnischen Boden, propagieren oder
auf Gefahren bei dem Integrationsprozeß in die Europäische Union
hinweisen und dazu aufrufen, sich auf ein panslawistisches Bündnis,
vor allem mit dem russischen Volk, zu stützen. Unerwartet erschien
Anfang der 90er Jahre die polnische Ausgabe von Hitlers "Mein Kampf"
auf dem polnischen Büchermarkt. Die Staatsanwaltschaft reagierte
damals nicht, die Herausgeber wurden nicht strafrechtlich zur Verantwortung
gezogen. 1998 verurteilte man dagegen einen Täter zu einer Geldstrafe,
weil er eine Broschüre mit Auszügen aus den Werken von Mussolini
und Hitler vertrieb. Ihm wurde vorgeworfen, öffentlich den Faschismus
zu billigen.
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Die von den Gruppierungen der radikalen Rechten
in Polen herausgegebenen Publikationen suchen oft nach Schuldigen
für die soziale Lage ihrer Mitglieder, die sie selbst als Benachteiligung
und Ungerechtigkeit bezeichnen. Die Mitglieder dieser rechtsradikalen
Gruppierungen - sowohl der legalen als auch der konspirativen -
sind gewöhnlich junge Menschen, zum großen Teil mit Berufsausbildung,
dennoch arbeitslos. In ihren Flugblättern und Broschüren versuchen
diese Organisationen nachzuweisen, wer für die Arbeitslosigkeit
verantwortlich ist. Die Antwort auf diese Frage zielt auf die "Feinde
des polnischen Volkes" und Staates. Das polnische Strafrecht stellt
auch die Haßpropaganda aus nationalen und rassistischen Gründen
unter Strafe. Es gibt also eine ausreichende gesetzliche Grundlage,
um die Herausgeber und Verleger rechtsradikaler Publikationen strafrechtlich
zu verfolgen. Das geschieht auch tatsächlich, wenngleich die konkreten
Fälle nicht immer öffentlich bekannt werden.
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Das zweite Tätigkeitsfeld der rechtsradikalen
Gruppierungen in Polen sind öffentliche Versammlungen mit dem Ziel,
ihre Ideologie zu präsentieren. Zum Beispiel gab es vor drei Jahren
eine Demonstration einer der rechtsradikalen Gruppierungen auf dem
Gelände des ehemaligen Vernichtungslagers Auschwitz. Die Teilnehmer
der Demonstration, vor allem Skinheads, gingen durch das Tor mit
der Inschrift "Arbeit macht frei" und erhoben die rechte Hand zum
Hitlergruß. Die polnische Staatsanwaltschaft reagierte auf dieses
Verhalten nicht. Dieser Vorfall diente aber als Argument, das Gesetz
über öffentliche Versammlungen zu verändern. Infolge dessen entstand
ein neues Gesetz zum Schutz ehemaliger nazistischer Vernichtungslager.
In dem Gesetz ist eine weitgehende Beschränkung der Versammlungsfreiheit
auf dem Gelände ehemaliger Vernichtungslager vorgesehen, falls
sie "den Ernst des Vernichtungsdenkmals" verletzen sollten. Es besteht
also die Möglichkeit, die Vernichtungsstätten vor den Versammlungen
rechtsradikaler Gruppierungen strafrechtlich zu schützen.
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Ein drittes, besonders tragisches, Problem sind
die körperlichen Gewalttaten gegen Personen, die von den Mitgliedern
der rechtsradikalen Organisationen zu Feinden des polnischen Volkes
und Staates erklärt wurden. Bekannt sind Dutzende von Fällen,
wo Rumänen, Zigeuner oder Punks von Skinheads und Mitgliedern der
rechtsradikalen Organisationen zusammengeschlagen wurden. Etliche
endeten tödlich. Es gibt allerdings auch vorsätzliches Töten.
In einem Fall betraf das einen deutschen Lastkraftwagenfahrer in
Nowa Huta. In den übrigen Fällen suchen sich die Täter ihre Opfer
unter denjenigen, die sie als minderwertige Elemente, als Untermenschen
ansehen, für die es ihrer Meinung nach keinen Platz innerhalb der
polnischen Nation gibt. Ein Beispiel dafür ist der von Skinheads
begangene Doppelmord in Legionów. Vor Gericht gestanden die Täter
und begründeten ihre Tat folgendermaßen: "Ja, wir haben im Rahmen
der Säuberung unserer Städte getötet. Unsere schlechte soziale
Situation resultiert auch daraus, daß der polnische Staat Unterstützung
für die Obdachlosen aufbringen muß. Die nutzen die in Polen garantierte
Sozialhilfe aus. Auf diese Weise werden Gelder, die zur Schaffung
neuer Arbeitsplätze verwandt werden könnten, vom Staat für den
Unterhalt solcher minderwertiger Elemente wie Obdachlose leichtsinnig
ausgegeben. Um also unsere Lage zu verbessern, ist es nötig, sie
aus der polnischen Nation zu entfernen. Daher unsere Säuberungsaktion
in unserer übrigens sehr schönen Stadt." Schließlich möchte
ich anerkennen, daß in der juristischen Betrachtung des Phänomens
Rechtsradikalismus eine deutliche Veränderung eingetreten ist.
Bis Ende der 80er Jahre waren wir der Meinung, der Rechtsradikalismus
sei kein polnisches Problem. Mit einer solchen Einstellung begann
die Arbeit an einem Gesetz, das eine strafrechtliche Verfolgung
der "Auschwitzlüge" vorsieht. Während der Arbeiten an diesem Gesetz,
das seit dem 18. Januar 1998 rechtskräftig ist, äußerten Abgeordnete
folgende Argumente: Die Auschwitzlüge, das Leugnen der nazistischen
Volksvernichtung ist nicht unser Problem. Wenn wir das Gesetz in
Polen einführen, so denken wir dabei nicht an polnische Täter,
sondern an solche Täter wie Ewald Althans, der Anfang der 90er
Jahre in Auschwitz vor der Kamera des Regisseurs Bonengel in dessen
Film mit dem bezeichnenden Titel "Beruf Neonazi" folgendes aussagte:
"Das, was wir hier sehen, sind nach dem Kriege aufgebaute Attrappen,
das Ganze ist ein Disneyland für Osteuropa." Bitte stellen Sie
sich die Verwunderung der polnischen öffentlichen Meinung vor,
als das erste Strafverfahren gegen das Leugnen von Naziverbrechen
einen polnischen Autor traf, einen Angestellten der Universität
Oppeln, der in seinem Buch unter dem bezeichnenden Titel "Gefährliche
Themen" alle Argumente von Fred Leuchter, David Irving, Karl Geppert,
Ewald Althans etc. wiedergab und für richtig erklärte. Diese Publikation
zeigt deutlich, daß der Rechtsextremismus nicht nur ein deutsches,
sondern auch ein polnisches Problem ist.
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Stanislaw Podemski
Experte der Wochenzeitschrift
Polityka
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Zunächst möchte ich den Ausführungen meines
Vorredners widersprechen. Die zwei wesentlichen Strafgesetze, die
mit einigen Veränderungen im Jahre 1997 und dem eindeutigen Willen,
sie anzuwenden, beibehalten wurden, werden von den Behörden in
der Praxis nicht angewandt. Das bezeugt eine wahre Lawine antisemitischer
Schriften in Polen. In keinem einzigen Fall, einschließlich der
Schrift "Ist der Jude ein Mensch?", wurde ein strafrechtliches Verfahren
eingeleitet, geschweige denn abgeschlossen. Ich habe mich bemüht,
zu ermitteln, wie oft dieses Gesetz in der gerichtlichen Praxis
angewandt wird. Bei dieser Ermittlung erfuhr ich, daß die letzten
Angaben, über die das Justizministerium verfügt, aus dem Jahre
1996 stammen und drei solche Fälle vorweisen. Dabei habe ich den
Eindruck, daß man drei solcher Fälle in Polen an einem Tag in
einem Ort findet. Als ich erfahren wollte, ob es irgendwelche Hinweise
für die Jahre 1997 und 1998 gäbe, antwortete man mir, es handle
sich um so wenige Fälle, daß es sinnlos sei, sie statistisch auszusondern.
In der Polizeihauptkommandantur erfuhr ich, es gebe in dieser Sache
ungefähr zwanzig Ermittlungen. Das beweist, daß diese Gesetze
nur auf dem Papier stehen. Zur Verteidigung der Behörden möchte
ich zwei wichtige Gründe dafür nennen. Die Polen sind aufgrund
ihrer jüngeren Geschichte von zwei Freiheiten auf eine ungesunde
Weise fasziniert - von der vollkommen uneingeschränkten Meinungs-
und Redefreiheit und einer ebensolchen Freiheit zur Gründung von
Organisationen und Parteien. Deswegen wird in diesen Fragen weder
die Verfassung noch das Gesetz über das Parteienverbot angewandt.
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Nachdem der Danziger Pfarrer Jankowski seine berüchtigte
Predigt gehalten hatte, schrieb ich einen Beitrag für die Wochenzeitung
Polityka und rechnete mit solidarischen
Leserreaktionen. Aber meine Hauptopponenten waren ausgerechnet ein
Mitglied des Helsinkikomitees und der Direktor einer Institution
zur Beobachtung der Pressefreiheit, die sich auf die uneingeschränkte
Redefreiheit beriefen und gegen mich polemisierten: "Es macht keinen
Sinn zum Strafrecht zu greifen, denn in Polen herrscht die Redefreiheit."
Ein Gesprächspartner, ein hohes Tier in der Kulturpolitik, fragte
mich: "Was wollen Sie damit erreichen? Wollen Sie Märtyrer auf
der Gerichtsbank produzieren, die ihr eigenes Publikum haben werden?
In Polen war man immer gegen politische Prozesse, und ein derartiger
Prozeß hätte eben diesen Charakter." Diese Menschen, die nicht
gut verstehen, worum es geht, würden sagen, hier wird jemand für
etwas verurteilt, was er gesagt hat und den Angeklagten verteidigen.
Dem kann ich nicht zustimmen. Wir haben 1977 die internationalen
Verträge über Menschenrechte ratifiziert und uns dazu verpflichtet,
antisemitische Vorfälle zu verfolgen und uns periodisch einer Kontrolle
zu unterziehen. Daran müssen wir uns halten, ob es jemandem gefällt
oder nicht. Wir müssen das Strafrecht anwenden, das wir im Juni
1997 verabschiedet haben. Ich plädiere für die Einleitung von
Gerichtsverfahren und für die Verhängung hoher Geldstrafen. Hätte
Pfarrer Jankowski damals bei der bedingten Einstellung des Strafverfahrens
nicht 2.000, sondern 20.000 Zloty zahlen müssen, hätte er solche
äußerungen nie mehr wiederholt. Denn eines kann er bestimmt: Geld
zählen. Leider beschritt die Staatsanwaltschaft diesen Weg nicht,
gegen meine - allerdings völlig vereinzelte - Stimme. Pfarrer Jankowski
fühlt sich freigesprochen und sogar in seinen Absichten unterstützt,
und er wiederholt ähnliche äußerungen immer wieder. Pfarrer Jankowski
ist zwar ein extremes Beispiel, aber kein vereinzeltes.
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Warum soll man keinen Präzedenzfall schaffen
und gegen eine Partei, die offen Antisemitismus und Faschismus propagiert,
die verfassungsrechtlichen Mittel anwenden, d.h. beim Verfassungstribunal
das Verbot dieser Partei beantragen? Dabei taucht allerdings ein
Problem auf. Es fällt sicher leichter, legale Strukturen zu beobachten
und zu kontrollieren, als mit einem Untergrund zu kämpfen, der
in einem solchen Fall entstehen würde. Selbstverständlich wäre
die Zahl derjenigen, die sich an solchen Untergrundstrukturen beteiligen
würden, größer als die Zahl der Mitglieder dieser Organisation.
Es gibt auch noch eine andere Schwierigkeit. Ich fragte einen Richter,
der diese Parteien registriert und prüft, ob ihre Satzungen nicht
verfassungswidrig seien? Er antwortete: "Sie sind gut geschrieben,
man kann ihnen nichts vorwerfen. Unter rechtlichen Gesichtspunkten
sind sie in Ordnung. Sie deklarieren die Treue gegenüber der Demokratie
und den in der Verfassung verankerten Freiheiten. Wie die Parteien
im öffentlichen Leben auftreten, das ist eine andere Frage." Das
mag so sein, aber die geltende Verfassung besagt, daß eine Delegalisierung
auch aufgrund einer verfassungswidrigen Praxis möglich ist. Und
in einem Land, in dem Toleranz, Nationalitäten und Rassen unter
dem Schutz der Verfassung stehen, ist die Praxis solcher Verlage
oder Parteien verfassungswidrig.
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Es ist richtig, daß in Polen körperliche Gewalttaten
keine verbreitete Erscheinung sind. Es wurde hier mehrfach gesagt,
in Polen greife man nicht zur Gewalt, sondern kämpfe mit der Zunge.
Das hat aber gewisse Folgen. Würde man die schändliche Propaganda
mit hohen Geldstrafen bestrafen, so würde sie - wie mir scheint
- bald ausbleiben. Denn in Polen, wie in jeder Gesellschaft, liebt
man das Geld. In die Tasche greifen zu müssen, ist eines der wirksamsten
Mittel.
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Warum polemisiere ich mit Professor Kulesza? Er
hat ein einseitiges Bild entworfen. Auf der politisch-parlamentarischen
Ebene stößt man z.B. auf viele deprimierende Dinge. Die Diskussionsbeiträge
der Abgeordneten, die die Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz
der Vernichtungsstätten begleiteten, waren skandalös. Man stritt
sich um die Geschichte der Gräber. Es war ekelhaft! Es tut mir
wirklich leid, das anführen zu müssen, aber es wurde über bessere
und schlechtere Leichen gesprochen. Ein weiteres Beispiel ist die
Behandlung des Gesetzes über nationale Minderheiten in Polen. Nach
jahrelanger Vorbereitung wurde dem polnischen Sejm ein hervorragender
Entwurf vorgelegt. Das war eine Initiative von Jacek Kuron, der
der parlamentarischen Minderheitenkommission vorsitzt. Zunächst
wurde diese Gesetzesvorlage prozedural in die Länge gezogen, so
daß sie nicht Gegenstand der Debatte werden konnte. Dann schickte
man sie "zur Bearbeitung in die Kommission" zurück. Aber die aus
diesem Anlaß geführte Diskussion im Sejm war für mich ebenfalls
erschreckend. Ich habe in diesem Zusammenhang begriffen, daß es
nicht nur um Antisemitismus geht, sondern auch um antiweißrussische,
antiukrainische, antideutsche und sogar antislowakische Einstellungen,
obgleich es höchstens ein paar tausend Slowaken in Polen gibt.
In der Diskussion wurde angedeutet, dieses Minderheitengesetz richte
sich gegen den polnischen Staat. Das Gesetz sei ein Versuch, den
polnischen Staat, der sich doch allen gegenüber so anständig verhalte,
zu beleidigen. Die Tagespresse berichtet dagegen leider über tatsächliche
antiweißrussische Einstellungen. In Bialystok z.B. wurde nicht
nur die Minderheitenkommission des Sejm von der Stadtverwaltung
boykottiert, sondern es wurde auch verhindert, daß die Vertreter
der weißrussischen Minderheit anläßlich eines Jubiläums der
Stadt einen Vortrag über ihren Beitrag zur Kultur der Stadt halten
konnten. Solche Vorfälle darf man nicht bagatellisieren. In Polen
gibt es nicht viele nationale Minderheiten, es geht um anderthalb
Millionen Menschen, anderthalb Millionen polnische Staatsbürger,
denen alle Rechte zustehen.
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Ich verstehe, daß die Justiz und die Staatsanwaltschaften
überlastet sind. Ich verstehe, daß es einfacher ist, einen Heiratsschwindler
oder Banditen zu ergreifen als z.B. die Verleger antisemitischer
Broschüren. Aber man muß dagegen vorgehen. Ohne Zweifel wird im
Zusammenhang mit dem EU-Assoziationsprozeß auf Polen in diese Richtung
Druck ausgeübt werden. Hier muß es zu einem Umbruch kommen. Die
Lage ist ernst, auch wenn das aus keinen Statistiken hervorgeht
und die Gesetzeslage nicht schlecht ist.
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Diskussion
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| Kamil Majchrzak |
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Ich bin enttäuscht über die beiden letzten Vorträge.
Es erscheint mir lächerlich anzunehmen, daß man den Antisemiten
Jankowski oder die Neofaschisten in Polen mit hohen Geldstrafen
aus dem politischen Leben verdrängen könnte, wie es Herr Podemski
vorgeschlagen hat. Bei dem Vortrag von Herrn Kulesza habe ich überhaupt
nicht verstanden, was er eigentlich aussagen wollte. Einerseits
sprach er von großen Problemen, andererseits spielte er sie vollkommen
herunter. Ich möchte konkret wissen: Was unternimmt der polnische
Staatsschutz gegen die terroristischen oder neofaschistischen Organisationen,
bzw. gegen ihre Zeitungen, Konzerte und Musikkassetten? Wie viele
Verfahren wurden eingeleitet? Was haben Sie bisher unternommen?
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Przemyslaw Konopka
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Sind Sie, Herr Uhrlau, Befürworter eines Verbots
der Parteien, deren Tätigkeit verfassungswidrig ist oder würden
sie es vorziehen, sie durch den Verfassungsschutz unter Kontrolle
zu halten, Informanten einzuschleusen etc.? Die zweite Frage an
Herrn Kulesza. Kennen Sie einen Fall, in dem der Innenminister oder
die Regierung die Geheimdienste beauftragt hat, die Verfassungswidrigkeit
bestimmter rechtsradikaler Parteien oder Organisationen nachzuweisen?
Sind die Geheimdienste überhaupt darauf vorbereitet, dem Innenminister
zu helfen, falls er den Antrag auf ein Parteiverbot bei dem Verfassungstribunal
stellen will?
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Ernst Uhrlau
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In der Geschichte der Bundesrepublik gab es zwei
Parteiverbote. Im einen Fall ging es um eine Nachfolgepartei der
NSDAP und im anderen um die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
Auch bei den Verboten neonazistischer Organisationen in den 90er
Jahren lieferten die Nachrichtendienste die Grundlage für eine
Verbotsverfügung. Die Frage, ob ein Verbot oder das Beobachten
einer Partei wirkungsvoller ist, kann man nicht abstrakt diskutieren.
Eine Partei, die nach deutschem Recht für verfassungswidrig erklärt
werden sollte, müßte bestimmte Veränderungen in ihrer Programmatik
hin zur Verfassungswidrigkeit durchgemacht haben. Untersucht würde
das der Partei zurechenbare Verhalten, das ihrer Führungsmitglieder
und das Gesamtauftreten. Es müßte die begründete Befürchtung
bestehen, daß die weitere Existenz dieser Partei ein schwerer Schaden
für die Rechtsverfassung wäre. Das ist nach deutschem Recht eine
Opportunitätsentscheidung. Unabhängig davon herrscht in Deutschland
die Auffassung vor, daß zunächst die politische Auseinandersetzung
mit den entsprechenden Parteien im Vordergrund stehen sollte. Im
übrigen ist die Hürde für ein Parteiverbot sehr hoch. Die Verfassungsschutzbehörden
beobachten diejenigen Parteien, die als links- oder rechtsextremistisch
eingestuft werden. Die besondere Situation der Organisationen mit
einem Parteistatus ergibt sich auch aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Die Nachrichtendienste können nicht freihändig entscheiden und
sagen, das ist links- oder rechtsextremistisch. Sie müssen bei
der Entscheidung, ob eine Organisation rechts- oder linksextremistisch
eingestuft wird, auch die Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts
berücksichtigen. Als Privatmann kann man sagen, der und der ist
ein Rechtsextremist oder Linksextremist. Wenn das von der staatlichen
Seite aus erfolgt, kann man gegen den Staat in Form eines Verwaltungsgerichtsverfahrens
vorgehen. Das heißt, wir können diese Einstufung nicht willkürlich
vornehmen. Eine solche Entscheidung setzt einen aufwendigen Prüfungsprozeß
voraus. Ich kenne die Situation in Polen nicht. Aber wenn eine Organisation
oder eine Partei sich radikalisiert, muß jede Demokratie, die über
das Instrument des Parteienverbotes in der Verfassung verfügt,
abwägen - auch vor dem Hintergrund der jeweiligen Geschichte -
ob das Parteienprivileg Vorrang haben soll, oder ob sich eine Partei
entwickelt, die eine solche Zugkraft und Gefährlichkeit bekommt,
daß man sie später nicht mehr verbieten kann.
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Burkhard Schröder
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Mir scheint, hier im Saal herrscht ein grundlegendes
Vertrauen in die Geheimdienste. Tatsächlich hat jedoch deren Tätigkeit
in der Bundesrepublik - auch in den letzten Jahren - zu einer immerwährenden
Kette von Skandalen geführt, bis hin zu der Tatsache, daß eingeschleuste
Agenten des Verfassungsschutzes selbst terroristische Anschläge
ausübten. Ich wäre also mißtrauischer gegenüber dieser Methode.
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Witold Kulesza
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Nach dem heutigen Treffen werde ich dem Innenminister
Palubicki vorschlagen, daß das Amt für Staatsschutz eine Dokumentation
der Tätigkeit rechtsradikaler Gruppen erstellt und veröffentlicht.
Vor mir liegen Berichte über Hausdurchsuchungen bei verdächtigen
Personen und über Beschlagnahmungen neonazistischer Literatur in
polnischer übersetzung. Die Deckblätter solcher Publikationen
habe ich vor mir als Beispiel einer derartigen Tätigkeit des Amtes
für Staatsschutz. Es werden auch Festnahmen durchgeführt. Zum
Beispiel nahm man in Kedzierzyn-Kozle eine Person fest, die verdächtigt
wurde, neonazistische Literatur zu vertreiben. Es handelte sich
um polnische übersetzungen der Veröffentlichungen des Verlages
"Blood and Honour" aus Großbritannien. Zuweilen wird das Strafverfahren
aufgrund einer anderen rechtlichen Qualifizierung der Tat eingeleitet.
Vor zwei Jahren wurde ein Anführer der Stettiner Skinheads festgenommen.
In seiner Wohnung fand man eine breite nationalsozialistische Literatur
und eine zur Explosion vorbereitete Sprengladung. Gegen den Anführer
einer der rechtsradikalen Organisationen, Boleslaw Tejkowski, wurde
vor ein paar Jahren eine Freiheitsstrafe wegen antisemitischer Propaganda
verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der zweite Prozeß
gegen ihn ist noch nicht abgeschlossen.
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Ich kann es nachvollziehen, wenn Herr Podemski
sagt, daß er Schwierigkeiten hatte, festzustellen, wie viele solcher
Verfahren tatsächlich eingeleitet wurden und welche Maßnahmen
dem vorausgingen. Deswegen werde ich dafür eintreten, daß ein
Bericht mit dem jetzigen Informationsstand des Amtes für Staatsschutz
veröffentlicht wird. Aus eigener Erfahrung - ich praktizierte als
Rechtsanwalt - weiß ich, daß die Täter alle Garantien in Anspruch
nehmen, die das Rechtssystem eines demokratischen Staates einem
Verdächtigten gewährt, einschließlich der Unschuldsvermutung.
Wenn also ein Verdächtigter, in dessen Wohnung neonazistische Literatur
gefunden wurde, vor dem Staatsanwalt behauptet, diese gehöre ihm
nicht, sondern jemand habe sie nur bei ihm liegen lassen, dann führt
die Unschuldsvermutung dazu, daß die Staatsanwaltschaft dessen
persönliche Daten nicht bekanntgeben darf, falls keine anderen
Beweise in der Sache vorliegen. Es ist also wahr, daß es viel weniger
eingeleitete Verfahren gibt als tatsächliche Maßnahmen gegen die
radikale Rechte, von denen die öffentliche Meinung allerdings nichts
weiß. Ihre äußerungen hier beweisen, daß die öffentliche Meinung
erwartet, darüber informiert zu werden. Meiner Einschätzung nach
ist das Amt für Staatsschutz zu diesem Zeitpunkt inhaltlich gut
darauf vorbereitet, Informationen zu sammeln und weiterzuleiten,
die als Grundlage für eine Beurteilung des Verfassungstribunals
über die Tätigkeit der politischen Parteien dienen könnten. In
den 90er Jahren kamen gut vorbereitete Juristen in das Amt für
Staatsschutz und ich kann Ihnen versichern, daß sie über ausreichend
Fachwissen und moralische Motivation verfügen, um an einer solchen
Aufgabe mitzuwirken.
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Nimmt das polnische Amt für Staatsschutz wirklich
die Gefahr wahr, die aus der Tätigkeit der radikalen Rechten in
Polen resultiert? Meiner Meinung nach ja. Minister Palubicki als
Koordinator der Sonderdienste war Vorsitzender der Kommission, die
den Gesetzentwurf für das Institut zum Nationalen Gedenken erarbeitete.
Die Tätigkeit dieser Institution, die in gewissem Sinne mit der
Gauck-Behörde in Deutschland vergleichbar ist, trägt in einem
demokratischen Rechtsstaat ebenfalls dazu bei, die Rechtlosigkeit
der Vergangenheit zu untersuchen. Und gerade auf diesem Boden ist
die Ideologie einiger rechtsradikaler Gruppen gewachsen.
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Uta Leichsenring
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Eine Anmerkung zur Diskussion für und wider Parteienverbot.
Sie flammt zunehmend auf und ich beschäftige mich selbst mit diesem
Thema, gerade im Hinblick auf die Entwicklung in Ostdeutschland.
Wir konstatieren hier eine Hinwendung von diffus rechtsorientierten
Jugendlichen zur NPD, bzw. zu ihrer Jugendorganisation. Die NPD
versucht, besonders in Brandenburg, politisch hoffähig zu werden.
Sie nutzt dieses Parteienprivileg ganz bewußt. Ein Teil derjenigen,
die mit rechtsextremistischen Straftaten in Erscheinung getreten
sind, befinden sich heute in der NPD oder bei den Jungen Nationaldemokraten.
Die NPD nutzt ihr Parteienprivileg, meldet Demonstrationen, Aufzüge
und Versammlungen an. Die Argumentation, daß sie bereits Straftaten
begangen haben, deren Auflistung sowie alles, was wir an Argumenten
für Einzelverbote ihrer Veranstaltungen ins Feld führen können,
reicht nicht aus, um eine Demonstration zu verbieten. Wenn man sich
die Aufzüge oder Publikationen der Kameradschaften und der JN anschaut,
ist sowohl die äußere als auch die geistige Nähe zur NS-Zeit
unverkennbar. Das ist unerträglich. Ich komme langsam zu dem Schluß,
daß man bestimmte Bevölkerungskreise, unter anderem einen Teil
der Jugendlichen, regelrecht vor ihnen schützen muß. Deswegen
wird die Diskussion für meinen Geschmack manchmal zu theoretisch-juristisch
geführt. Es wird zu wenig in Betracht gezogen, welche verheerende
Wirkung diese Partei und ihre Organisationen in den Köpfen anrichten.
Obwohl ich weiß, daß diese Frage sehr kontrovers diskutiert wird,
bin ich bei der Abwägung aller Argumente dafür, deutliche Zeichen
in Richtung Verbot zu setzen. Hier wird das Parteienprivileg zunehmend
in Anspruch genommen. Und es ist gefährlich.
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NN
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Meine Frage an Frau Leichsenring bezieht sich
auf die Stadt Schwedt. Wie schätzen Sie zur Zeit die rechtsextreme
Jugendszene, bzw. insgesamt die organisierten rechtsextremen Strukturen
in Schwedt ein? Lassen sich aus Ihrer Einschätzung heraus bestimmte
Tendenzen ablesen, wie sich die Situation in der Stadt weiter entwickeln
wird? Könnten Sie etwas dazu sagen, wie der von Ihnen erwähnte
Präventionsansatz in der Praxis aussieht? Was heißt das praktisch
in Schwedt? Mit welchen Akteuren arbeiten Sie zusammen und welche
Erfahrungen haben Sie bei dieser Zusammenarbeit gewonnen, insbesondere
im Hinblick auf die jugendkulturellen Gruppen, die nicht rechts
sind, bzw. sich explizit als antirassistisch verstehen?
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Uta Leichsenring
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Schwedt ist ein Schutzbereich unseres Polizeipräsidiums.
Wir haben dort dezentrale Strukturen für die Prävention geschaffen.
In Schwedt haben wir Jugendstreifen eingerichtet. Inzwischen gibt
es sie in drei von vier Schutzbereichen unseres Polizeipräsidiums.
Die Einrichtung dieser Jugendstreifen war insofern schwierig, als
wir junge Beamte und Beamtinnen brauchten, die einen kommunikativen
Zugang zu den Jugendlichen finden. Denn es geht in erster Linie
um Aufklärung, Argumentation und Auseinandersetzung. Diese Jugendstreifen
existieren in Schwedt noch nicht allzu lange. Es wäre also verfrüht,
jetzt schon etwas über ihre Wirksamkeit zu sagen. In Schwedt gab
es über die Jahre hinweg fast so etwas wie einen Verdrängungseffekt.
Junge Leute, die der rechtsextremen Entwicklung etwas entgegensetzen
wollten und auch entgegengesetzt haben, sind zunehmend aus dieser
Stadt abgewandert. Schuld daran war die einseitige Jugendpolitik.
Verschiedene Jugendgruppierungen, die sich unterschiedlich definieren
und unterschiedlich aktiv sind, haben wir überall, so auch in Schwedt.
Ihnen geht es darum, für sich eine Stätte zu finden, an der sie
sich treffen, miteinander kommunizieren und Aktivitäten entwickeln
können. In Schwedt haben wir festgestellt, daß bestimmte Jugendeinrichtungen,
Jugendclubs zunehmend von rechtsorientierten Jugendlichen dominiert
wurden und teilweise immer noch dominiert werden. Bestimmte Sozialarbeiter
lassen sich von dieser Szene offensichtlich zu sehr vereinnahmen.
Es gibt rechtsdominierte Jugendeinrichtungen, in die andere Jugendliche,
die damit nichts zu tun haben wollen, nicht mehr gehen. Das ist
tatsächlich ein Problem in der Jugendarbeit und in der Jugendpolitik.
In Schwedt habe ich persönlich sehr viele Gespräche geführt und
versucht, die Verantwortlichen in der Kommune auf die bestehende
Gefahr hinzuweisen. Damit komme ich zu einer Aufgabe, die wir tatsächlich
auch haben. Wenn wir Erkenntnisse über die sich vollziehende Entwicklung
gewonnen haben, müssen wir auch versuchen auf sie Einfluß zu nehmen.
Unser Einfluß ist aber begrenzt. Viel mehr Möglichkeiten als Appelle
an die Verantwortlichen zu richten und ihnen Hinweise zu geben habe
ich nicht. Insofern ist die breite Vernetzung mit all denjenigen,
die irgendwo Verantwortung tragen, das A und O. Wir sollten uns
gegenseitig unsere Erkenntnisse vermitteln. Deswegen ist es wichtig,
daß man ständig miteinander redet und gemeinsam agiert, um genau
das auszuschließen oder rückgängig zu machen, was sich an manchen
Orten über Jahre hinweg entwickelt hat. Zur rechtsextremen Szene
kann ich nur soviel sagen, daß es zwar weniger Gewalttaten gibt,
aber sehr wohl eine Mitarbeit in den schon genannten überregionalen
rechten Kameradschaften.
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Iwona Kotelnicka
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Ich möchte die Referenten aus Polen fragen, ob
sie Fälle kennen, in denen Anzeigen wegen antisemitischer Hetze
zwar nicht von einem öffentlichen Ankläger aber wohl von Privatpersonen
bzw. Vereinen erstattet wurden?
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Witold Kulesza
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Ich möchte Ihnen noch eine persönliche überlegung
mitteilen. Meines Erachtens liegt der Grund vieler antisemitischer
Schriften in der falschen Vorstellung vieler Polen von der Rolle
der Juden beim Aufbau des Amtes für öffentliche Sicherheit und
dessen Verfolgungsmaßnahmen gegenüber Polen. Als die deutsche
Besatzung zu Ende war, litt die polnische Nation unter der sowjetischen
Besatzung und es hieß, die Juden seien deren Instrument gewesen.
Ich riet also Minister Palubicki, ein Gesetz zu schaffen, das es
erlauben würde, die Akten der polnischen Sicherheitsdienste für
jeden Interessierten zugänglich zu machen. Denn anhand dieser Akten
wird man feststellen, daß das Amt für öffentliche Sicherheit
nur auf der Grundlage einer breiten Mitarbeit von Polen funktionieren
konnte. Sie waren es, die Informationen lieferten, die die Exekutive
aufbauten, darin wetteiferten, den Sicherheitsbehörden Informationen
zu liefern, die bis heute als geheimes Material qualifiziert werden.
Wir wollen zeigen, daß diese Vorstellungen, die den antisemitischen
Schriften zu Grunde liegen, falsch sind. Es stimmt, man soll die
Verantwortlichen für solche Veröffentlichungen bestrafen, aber
aber man soll auch nachweisen, daß sie auf Unwahrheit basieren.
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Jacek Lepiarz
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Mir sind aus der letzen Zeit zumindest zwei Fälle
bekannt, in denen Privatpersonen oder Vereine eine Anzeige erstattet
haben. In einem Fall war das der Verein Jüdischer Studenten, der
gegen Pfarrer Jankowski nach seinen äußerungen in der Danziger
Brigittenkirche Anzeige erstattete. Im anderen Fall war es eine
private Anzeige von sechs Bürgern der Stadt Auschwitz gegen Kazimierz
Switon wegen des Vertriebs von Broschüren antisemitischen Inhalts.
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Rafal Pankowski
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Vor mir liegt eine Anzeige, die der Verein "Nigdy
wiecej" am 2. Mai 1999 gegen die allgemein zugängliche Zeitschrift
Tylko Polska erstattet hat. In dieser
Zeitschrift stehen solche Sätze wie: "Die Juden stehlen alles,
was sich hinaustragen läßt" oder "Die Juden haben die Lüge und
die Unehrlichkeit mit der Muttermilch eingesogen". Es werden Erzählungen
von überlebenden Häftlingen abgedruckt, die gesehen haben wollen,
daß die vergasten Menschen minderwertig gewesen seien. Ich zeige
Herrn Kulesza dieses Schreiben gern, falls er daran interessiert
sein sollte.
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Gabriele Lesser
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Ich möchte Sie mit dem Schicksal einer weiteren
Anzeige bekanntmachen. Ein Mitglied der Jüdischen Gemeinde in Breslau
erstattete Anzeige gegen den Herausgeber der Zeitschrift Najswietsza
Rzeczpospolita, weil dort in antisemitischer Weise über
ihn berichtet worden war. Die Staatsanwaltschaft schickte den Text
der Anzeige mit vollständiger Adresse und Telefonnummer des Antragstellers
an den Herausgeber der Zeitung, der den vollen Text, ebenfalls mit
der gesamten Adresse, veröffentlichte. Die Folge war, daß in den
folgenden zwei, drei Wochen ein ausgesprochener Telefonterror bei
diesem Mitglied der jüdischen Gemeinde einsetzte. Auch die Fenster
seiner Wohnung gingen zu Bruch. In der jüdischen Gemeinde berichtete
er, wie es ihm erging, woraufhin andere Leute darauf verzichteten,
Anzeige zu erstatten. Warum die Staatsanwaltschaft so vorgegangen
ist? Ja, das sei polnisches Recht, wurde mir geantwortet.
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Stanislaw Podemski
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Selbstverständlich ist die Tatsache, daß der
Staatsanwalt den Text der Anzeige der betroffenen Zeitung zugänglich
machte, die ihn dann samt Adresse und Telefonnummer veröffentlichte,
skandalös. Gegen den Staatsanwalt sollte ein Disziplinarverfahren
eingeleitet werden und gegen die Zeitung könnte man einen zivilrechtlichen
Prozeß anstrengen. Bis jetzt war hier nur davon die Rede, ob Anzeige
erstattet wird. Nach polnischem Recht kann das jeder. Etwas anderes
ist es aber, einen Prozeß anzustrengen. Das muß ein Staatsanwalt
einleiten. Auch wenn eine Anzeige eingeht, hängt es immer noch
vom Staatsanwalt ab, was er damit macht. Die Entscheidung liegt
in seiner Hand. Ein Betroffener hat das Recht, gegen die staatsanwaltschaftliche
Entscheidung zu klagen, und kann dann selbst Anklage einreichen.
Vielleicht werden das die unmittelbar Betroffenen nutzen, aber das
ist eine formale Sache. Jeder von uns ist sich darüber im klaren,
daß die Reichweite des Strafrechtes und der Repression beschränkt
ist. Es gibt aber Fälle, bei denen andere Mittel völlig versagen,
weil wir es mit einem Typus von Mensch zu tun haben, der sich dem
Zureden und Argumentieren verschließt. Zuerst muß man ihn erschrecken,
unterdrücken und ihm dann erklären, daß er das nicht mehr tun
soll. Ich verfüge über kein Wunderrezept und ich habe auch nicht
die Absicht, jemanden von etwas zu überzeugen. Selbstverständlich
soll man die Fälle differenziert betrachten und wenn wir es mit
jemandem zu tun haben, der noch nicht fest in dem entsprechenden
Milieu verankert ist, und der noch nicht viel angerichtet hat, sollen
wir zu pädagogischen Maßnahmen greifen. Handelt es sich dagegen
um einen schon verdorbenen Kerl, auch wenn er erst sechzehn Jahre
alt ist, muß man ihn eben isolieren. Man soll damit nicht spaßen,
denn dazu ist die Sache zu ernst.
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Renate Marsch
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Eine Frage an Herrn Uhrlau. Gibt es eine Statistik
über die Zahl der Opfer von Gewalttaten mit rechtsextremistischem
Hintergrund aufgeschlüsselt nach Ost und West seit Anfang der 90er
Jahre?
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Ernst Uhrlau
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Wenn Sie von mir erwarten, daß ich Ihnen eine
Aufstellung der Opferzahlen liefern könnte, möglichst noch aufgeteilt
nach Ost und West, Männern und Frauen, muß ich Sie enttäuschen.
Sowohl die Verfassungsschutzbehörden als auch das Bundeskriminalamt
haben in jährlichen Darstellungen zu der Opferbilanz Stellung genommen.
Daß allerdings die Bundesregierung in den Jahren 1992/1993 daran
aus politischen Erwägungen kein gesteigertes Interesse hatte, ist
ein anderes Thema.
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Die Frage nach den Opferzahlen, die auf dieser Konferenz
unbeantwortet geblieben war, beantwortete Frank Jansen im Tagesspiegel
vom 14.9.2000. Gemeinsam mit anderen Kollegen hatte er sie selbst
recherchiert. Er sprach von 93 Toten in zehn Jahren und dokumentierte
die Einzelfälle. Die Regierung hatte, gestützt auf die Landeskriminalämter,
von 22 Toten gesprochen.
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